| T r a s s e n r ä u m e L e i p z i g P l a g w i t z |
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| Einführung |
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| Räume | ![]() Das Erschließungsschema von Plagwitz ist fast vollständig überbaut. Die städtebauliche Überformung ab 1850 hat ältere Siedlungsstrukturen integriert. Der Stadtteil ist östlich und westlich durch Bahntrassen und Weißer Elster deutlich abgegrenzt, nördlich und südlich geht er in die benachbarten Stadtteile Lindenau und Großzschocher über. Plagwitz städtebauliche Struktur wird wesentlich durch drei Erschließungssysteme bestimmt: Strassennetz, Gleistrassen und Karl-Heine-Kanal. Sie alle bilden korridorartige Räume aus. Das Strassennetz entwickelt sich vom Dorfkern aus in zwei Richtungen: nach Süden mit der Zschocherschen Strasse entlang der Auenniederung, und nach Südwesten mit der Karl-Heine-Strasse zum Güterbahnhof. Beide Entwicklungsrichtungen laufen auseinander. Unterhalb des Kanals schließen ost-westlich geführte Strassen an die Zschochersche Strasse an. Sie enden vor dem Rangierbahnhof und werden durch die Gießerstrasse mit dem oberhalb des Kanal liegenden Bereich verbunden. Das Strassennetz strukturiert die Bebauung. Parzellierung, Bauten und Öffnungen beziehen sich vorwiegend rechtwinklig darauf. Der Karl-Heine-Kanal schmiegt sich in seinem Verlauf an die Richtungen des Strassenrasters an. Er liegt mehrere Meter tiefer als das Strassenniveau. Steil abgeböscht, ist er nur an einigen Stellen im Stadtbild wahrzunehmen. Die angrenzenden Bauten richten meist ihre Rückseiten zum Kanal, stehen teilweise direkt am Wasser. Bis auf das 1936 errichtete Erweiterungsgebäude des Wellblechwalzwerks haben die meisten Gebäude keine beabsichtigte Wirkung auf den Kanalraum. Die Gleistrassen fächern sich vom Güterbahnhof Plagwitz auf und brechen in die Mitte der parzellierten Blöcke ein. Sie verlaufen dann in Blockmitte parallel zu den Strassen und kreuzen mehrmals das Strassennetz. Wie Strassenbahnschienen sind sie bündig in die Strassenebene verlegt. Die meisten Stränge ziehen sich bis tief in die umgebende Bebauung hinein. Sie enden oft an Bauten, erreichen nicht wieder das Strassennetz . Die Schienentrassen sind größtenteils frei zugänglich, einige sind dicht eingewachsen, einige privatisiert und bestehenden Grundstücken zugeschlagen. Der Gang entlang der Trassen an den Rückseiten der Bebauung ist abgeschieden und abwechslungsreich. Die ökonomisch geschickte Ausnutzung der Grundstücke erzeugte eine Mischung aus Wohn- und Industriebauten. Einen Strassenanschluß benötigten die Gewerbe-Grundstücke nicht über ihre gesamte Breite, die Bahnanschlüsse gewährleisteten vom Standort unabhängige Transportmöglichkeiten, die Belichtung der Produktionsstätten ist von oben möglich. Innerhalb der Grundstücke bilden sich durch additive Erweiterungen zerklüftete, verzweigte Hof-Innenräume als Verteiler für die Zulieferung. Die als Reste anfallenden Eck-Grundstücke sind durch kleinteiligere Wohngebäude bebaut worden, die Belichtung erfolgt über die Strassenfläche. |
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entbehrliche Räume |
Das Erfordernis oder zumindest die Ersprießlichkeit, in die Aufteilung des städtischen Bodens eine bestimmte Planmäßigkeit zu bringen, ergibt sich schon aus rein wirtschaftlichen Gründen, d.h. aus der ordnungsgemäßen, vorteilhaften und rechnerisch günstigen Verwendung von Bauflächen. (...) Die eindeutigen morphologischen Konsequenzen, die daraus resultieren, werden zum strukturellen Kennzeichen der Stadt des 19. Jahrhundert. Die Form ist dabei nichts weiter als das räumliche Ergebnis des ökonomischen Prozesses der privaten Aneignung der Stadt. |
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| Ziele des Regelwerk |
![]() In allen Zwischenstädten haben sich kennzeichnende Muster der Durchdringung von Freiräumen und Bebauung herausgebildet. Ein weitgehend gemeinsames Merkmal, das konstitutiv für die Zwischenstadt ist, besteht in der fortgesetzten Suche nach der Realisierung des Prinzip Tucholsky, der gleichzeitigen Sehnsucht nach Friedrichstrasse und Ostsee. (...) Dieses wird aber auch von unzähligen Bauherrn in der täglichen Praxis immer wieder betrieben und führt zu einer Maximierung der Randlänge zwischen Bebauung und Freiraum. Das Regelwerk reguliert Entwicklung entlang eines Abschnitts der ehemaligen Bahntrassen. Es betrifft die Baublöcke zwischen Industriestrasse, Zschocherscher Strasse, Limburger Strasse und Gießerstrasse. Wichtigstes Ziel der Regeln ist die Ausbildung eines öffentlichen Trassenraums in privater Verantwortung. Es umfaßt dazu bauliche und freiräumliche Regeln. Bauliche Regeln setzen die Breite der Trassen in Abhängigkeit zur baulichen Entwicklung auf den angrenzenden Grundstücken. Sie sichern Beziehungen zwischen Strasse und Trassenraum und unterstützen eine Verzahnung von Gebäude und Freifläche. Freiräumliche Regeln stimmen die Wünsche und Ziele der Grundstückseigner mit den öffentlichen Interessen ab. Der rückwärtige Grundstücksbereich soll von jedem Anrainer individuell genutzt und gestaltet werden. Insgesamt eingeordnet in das Gesamtnetz der Bahntrassen soll der Trassenraum dabei aber trotzdem öffentlich bleiben. Das Regelwerk nimmt an, daß der Nutzen eines gemeinsamen und öffentlichen Bereichs für die Stadt und die Grundstücksbesitzer langfristig größer ist. Die Regeln sollen verhindern, das rücksichtslose oder sehr introvertierte private Inanspruchnahme Zusammenhang und Großzügigkeit des Trassenraums zerstört. Insbesondere die räumliche Längenausdehnung soll nicht verstellt werden. Die Ausbildung der befestigten Kanten an Gebäude und Weg betonen die Zweiseitigkeit der Freiflächen zwischen öffentlich und privat. Um die Anrainer nicht mehr als nötig einzuschränken gibt es insgesamt nur drei bauliche und vier freiräumliche Regeln. Freiräumliche Regeln gelten ab sofort, bauliche Regeln gelten uneingeschränkt erst ab baulichen Veränderungen bis zu einer GFZ von 2.2. Bei einer übergroßen Nachfrage nach baulichen Veränderungen über einer GFZ von 2.2 sind die Regeln neu zu verhandeln. Bis dahin wird durch die Regeln Raum angespart. |
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| Regeln | ![]() b a u l i c h : B a u f l u c h t Die Lage der rückseitigen Bauflucht ist abhängig von der gewünschten baulichen Dichte. In Anhängigkeit von der gewünschten baulichen Dichte verschiebt sie sich von der Mittelachse der Trasse weg. Mit der Erhöhung der Dichte verkleinert sich so die überbaubare Fläche. Das Grundstück ist nur zwischen vorderer und rückseitiger Bauflucht bebaubar. Beide Baufluchten sind räumlich zu schließen. Die, für die GFZ zugrundegelegte Grundstücksfläche bezieht sich auf immer auf den bebaubaren Teil des Grundstücks. Die restliche, freibleibende Fläche des Grundstücks kann genutzt werden, muß aber öffentlich erschließbar sein. Die Verschiebung der hinteren Grundstücksgrenze berechnet sich: Verschiebung (m) = GFZ * Koeffizient Ist die Grundstücksbreite größer als 1/3 der Trassenlänge wird der Koeffizient um 10% der Grundstücksbreite erhöht. L o g g i a Die oben festgesetzte rückseitige Bauflucht darf um 2m überschritten werden, wenn ein zurückgesetztes Sockelgeschoß ausgebildet wird. Empfohlen wird eine befestigte Fläche vor dem Sockelgeschoß. D u r c h l ä s s i g k e i t Die Anordnung von Zugängen und Zufahrten unter den Gebäuden muß eine Sichtbeziehung zwischen Trassenraum und Strassenraum sicherstellen. f r e i r ä u m l i c h : G e s c h e n k Das Trassengrundstück entlang der Blockmitte wird aufgeteilt und auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke überschrieben. Grundlage der Teilung ist eine Mittelachse, die im gleichen Abstand zu den angrenzenden Grundstücken festgesetzt wird.. N u t z u n g Die Fläche zwischen rückseitiger Bauflucht und Mittelachse ist öffentlich zugänglich zu halten. Dem Eigentümer bleiben alle Rechte zur Nutzung. Öffentlich unverträgliche Nutzungen (Lager, Stellplätze) sind ausgeschlossen. W e g Entlang der Mittelachse ist eine befestigte, ganzjährig begehbare Fläche vorzusehen. Sie ist der Anteil an einem Weg durch den gesamten Trassenraum und muß eine Breite von mindestens 1m aufweisen. Ein durch das gegenüberliegende Grundstück bereits gestellter Weganteil befreit nicht vom eigenen Anteil. S i c h t Je höher Objekte oder Grenzen innerhalb des Trassenraums sind, desto kürzer muß ihre ununterbrochene Gesamtlänge sein. Ihre Höhe muß unter 1.30m liegen. Im Abstand von 1.50m zu den seitlichen Grundstücksgrenzen darf ihre Länge 2m nicht überschreiten. Bodenmodellierungen müssen überschaubar sein. Ihre Höhe darf 1.00 m erreichen. Höhe und Fläche der Modellierungsind von einander abhängig. Am Weg müssen sie bündig anschließen. Bäume müssen hochstämmig und kleinkronig sein. Empfehlung: Ausgewählte Objekte sind in einem Sichtbezug zwischen Strasse und Trassenraum zu positionieren. Der Lichteinfall auf das Objekt verstärkt die Sichtbarkeit des Trassenraums. |
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| Käufer und Kosten |
![]() Ohne aufwertende Maßnahmen lassen sich die Grundstücke entlang der Bahntrassen nicht vermarkten, läßt sich ihre Zielgruppe nicht vergrößern. Üblicherweise wird die Aufwertung durch öffentliche Mittel finanziert, die dadurch verursachte Bodenwertsteigerung der privaten Grundstücke kommt dagegen den Eignern zugute. Zur Zeit kann Leipzig die Kosten für die Aufwertung der Gleistrassen aber nicht aufbringen. Der Wert eines Grundstücks richtet sich nach der Rendite, die auf ihm erzielt werden kann. Diese Rendite hängt von der Lage und Nutzung des Grundstücks und von der Dichte der Bebauung ab. Der Grundstücksbesitzer erzielt die Rendite ohne eine Leistung in das Grundstück einzubringen. Wird die Lage des Grundstücks durch einen Verkehrsanschluß oder einen Park aufgewertet, trägt der Grundstückseigner nicht die Kosten für diese Aufwertung, profitiert aber von der Wertsteigerung. Den Grundstückseigentümer durch ein Reglement an der Lage-Verbesserung seines Grundstück zu beteiligen ist zumutbar, denn er wertet nur sein eigenes Grundstück auf und profitiert unmittelbar von der Aufwertung. Das Regelwerk ermöglicht die Verknüpfung der größeren städtischen Investitionen in Parks, Kanal und Auenbereiche mit dem Plagwitzer Gewerbegebiet. Es schützt den Zusammenhang der für Plagwitz typischen Trassenbereiche und verbessert ihre räumlichen Qualität. Ohne Einsatz öffentlicher Mittel wird dadurch eine Aufwertung der privaten Grundstücke erreicht. Ihre Rückseite bekommt eine Aussicht, liegt am Trassen-Park. Die Einbindung der gestalterischen Kräfte der Anrainer kann ein Klima der Verantwortlichkeit und Zusammenarbeit erzeugen. Der Trassenraum ist immer eine Zusammenschau aller Absichten und Aktivitäten. Seine Form ist unvorhergesehen, bleibt veränderbar und wird nie fertiggestellt. Die Grundstücke entlang der Trassen sind tief, zwischen 50 und 100 m. Bleibt die Situation unverändert, ist ihre funktionale und bauliche Ausnutzung eingeschränkt. Zweihüftige Stockwerksgebäude sind nur zum Strassenraum hin zu orientieren. Zwei Grundstücksseiten sind mit Brandwänden besetzt, entlang dieser Seiten sind Stockwerksbauten nur einhüftig möglich. Das geltende Baurecht läßt an der rückwärtigen Grundstücksgrenze lediglich eine Bauhöhe von 4 m (1/2h Breite = 8m), also nur ein Geschoß, zu. Die Folge dieser Bebauung wäre ein räumlich gefaßter Schacht von über 500 m Länge. Die für eine höhere Bebauung erforderliche Abstandsfläche müßte auf jeden Fall auf dem Grundstück bereitgestellt werden. Das Regelwerk verändert die Lage der rückseitigen Grundstücksgrenze in Abhängigkeit mit der zulässigen Dichte. Jedes Grundstück weicht nur mit einen kleinen Anteil der Grundstücksfläche von der Mittelachse der Trasse zurück. Die Abweichungsregel ermöglicht eine höhere Dichte als die geltende Bauordnung. Dazu wird das 4m breite Teilgrundstück der Bahntrasse den Anrainern geschenkt, einen Teil seiner ohnehin notwendigen Freiflächen kann er auf dieser Fläche unterbringen. Die Bauflucht-Regel tritt erst mit einer baulichen Veränderung des Grundstücks in Kraft. Die Freifläche bleibt privates Eigentum, seine Nutzung ist dem Investor freigestellt. Die Einschränkung der Grenzen und der Objekthöhe dient zum Schutz des Freiflächenzusammenhangs vor einer übermäßigen Privatisierung. Öffentlichkeit und die Kontaktaufnahme der Anrainer untereinander soll erleichtert werden. Die Freifläche jedes Grundstücks soll als optisches und räumliches Zentrum erlebt werden, um die eigentliche Dimension der Freifläche zu vergrößern. Plagwitz zweites Raumgefüge neben dem Strassenraum bietet den Anrainern die Möglichkeit ihre Selbstdarstellung räumlich wirksam zu präsentieren, an ihrer Adresse mitzuwirken. Jede dieser Maßnahmen beschränkt sich auf das eigene Grundstück, steht aber im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Nachbarn. Eine für sich kleine Aufwertung verbindet sich so mit den Anstrengungen aller Anderen. Jede Veränderung auf einem Grundstück führt zu einer Veränderung des Gesamtraums. Das Raumgebilde insgesamt ist nicht vorbestimmt, immer Abbild der Umstände, immer unfertig. Die sichtbare Mitwirkung an der Form des Trassenraums unterstützt das Interesse der Grundstückseigner an ihrer Umgebung, ihre aktivere Rolle im Stadtraum kann die Identifikation mit dem Standort stärken56. Das gemeinsame Mitwirken kann Zusammenhänge zwischen den Anrainern herstellen. Keiner der anwesenden Grundstücksnutzer, einschließlich der Großmarktbetreiber, wird verdrängt. Die Vielfalt der Nutzung soll erhalten und vermehrt werden. Der Trassenraum verändert sich mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Anrainer. Damit wird eine schrittweise und angepaßte Entwicklung des Gebiets von einfachen Lagerflächen hin zu einem gemischten Arbeits- und Wohnstandort möglich. Die im Laufe der Zeit eingesparten Flächen können zu einen späteren Zeitpunkt weiterverwertet werden. |
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| Simulation |
![]() Unter unterschiedlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen und je nach Mischung aus Wohnbauten, Hallen und Geschoßfabriken entstehen jeweils unterschiedliche Trassenräume. Zwei Programme simulieren die Bebauung der Trassen und den entstehenden Trassenraum. Mit ihrer Hilfe wurden die räumlichen Qualitäten dieser unvorhergesehenen Räume untersucht. Der Koeffizient in der Formel zur Berechnung der rückseitigen Baugrenze (Wich = GFZ * Koeff) wurde in der Wertung der Ergebnisse bestimmt. In beiden Programmen wird die Verteilung der GFZ wird durch Zufallszahlen gesteuert. Jede Kopie erzeugt durch eine Verteilung von Zufallszahlen ein anderes Ergebnis. Das Programm 'GFZ Block' zeigt Raum und Bebauung vereinfacht rechtwinklig und berechnet gleichzeitig alle Grundstücke mit den selben Variablen. Das Programm 'GFZ zu Park' verarbeitet die Geometrie jeweils eines bestehenden Grundstücks und läßt für jedes Grundstück andere Einstellungen zu. |
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bbzl |
boehm benfer
zahiri architektur städtebau landschaft www.bbzl.de |
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